Hinweis für Neuwagenkäufer: Sie sollten in Ihren Kaufvertrag Ihren Datenschutz auf Basis folgender Regelung ergänzen. Ein Sprecher des DE Innenministerium von Nordrhein-Westfalen bestätigt folgende Vereinbarung mit BMW:
Mit der Firma BMW wurde vertraglich festgelegt, dass die fest in die Streifenfahrzeuge eingebauten SIM-Karten (embedded SIM) von der BMW AG beim Netzbetreiber abgemeldet werden. Somit ist nur der reine eCall (Notruf 112), der ab 2018 für die Erlangung der Betriebserlaubnis von Neufahrzeugen vorgeschrieben ist, ohne weitere Datenübermittlung gewährleistet. Eine darüberhinausgehende Datenübertragung, z.B. an BMW, wurde durch diese Maßnahme ausgeschlossen.
Ausser für eCall gibt es keine gesetzliche Pflicht sich vom Hersteller überwachen zu lassen. Dies sollte auch für alle anderen Käufer gelten bzw. möglich sein!
Verhandeln Sie entsprechend mit dem Verkäufer
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